Wird ein Pflegegrad bewilligt, ist man dauerhaft auf
    fremde Hilfe angewisen. Der Grad der Hilfebedürftigkeit
    wird in 3 Pflegegrade unterteilt:

    Pflegegrad II:
    erheblich pflegebedürftig
    Pflegegrad III:
    Schwerpflegebedürftig
    Pflegegrad IV:
    Schwerstpflegebedürftig
    Täglicher Hilfebedarf 90 Minuten 3 Stunden 5 Stunden

    Haftung mit eigenem Vermögen. Und dem der Kinder

    Sollte ein Pflegefall eintreten, sind die Zuzahlungen unter Umständen
    so hoch, dass Sie die mühsam gesparten Rücklagen oder den Besitz
    (Eigenheim) auffressen. Im schlimmsten Fall haften Kinder für Ihre
    Eltern. Und das kann den finanziellen Ruin bedeuten, da das Sozialamt
    Ihre Kinder zur Kasse bittet.

    Kostenbeispiel für Pflegestufe II

    So viel kostet
    die Pflege*
    Das zahlt die
    gesetzliche
    Pflegeversicherung
    Das müssen Sie
    selbst zahlen*
    1.600,00 € 450,00 € 1.150,00 €
    Pflegedienst 2.700,00 € 1.100,00 € 1.600,00 €
    Pflegeheim 3.300,00 € 1.279,00 € 2.021,00 €

    Terminvereinbarung

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    Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter:
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    Ein großes Kompliment für die angenehme Beratung!
    Wir sind überzeugte Royal-Kunden geworden.

    Ich wusste bis dato nicht, dass meine Eltern bei Ihnen versichert sind. Nach dem schweren Treppensturz meiner Mutter war ich heilfroh über die geleistete Hilfe

    Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist angekommen.
    Endlich habe ich die Sicherheit, dass alles geregelt ist.

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