Pflegegrad II: erheblich pflegebedürftig |
Pflegegrad III: Schwerpflegebedürftig |
Pflegegrad IV: Schwerstpflegebedürftig |
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Täglicher Hilfebedarf | 90 Minuten | 3 Stunden | 5 Stunden |
Sollte ein Pflegefall eintreten, sind die Zuzahlungen unter Umständen
so hoch, dass Sie die mühsam gesparten Rücklagen oder den Besitz
(Eigenheim) auffressen. Im schlimmsten Fall haften Kinder für Ihre
Eltern. Und das kann den finanziellen Ruin bedeuten, da das Sozialamt
Ihre Kinder zur Kasse bittet.
So viel kostet die Pflege* |
Das zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung |
Das müssen Sie selbst zahlen* |
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1.600,00 € | 450,00 € | 1.150,00 € | |
Pflegedienst | 2.700,00 € | 1.100,00 € | 1.600,00 € |
Pflegeheim | 3.300,00 € | 1.279,00 € | 2.021,00 € |
Ein großes Kompliment für die angenehme Beratung!
Wir sind überzeugte Royal-Kunden geworden.
Ich wusste bis dato nicht, dass meine Eltern bei Ihnen versichert sind. Nach dem schweren Treppensturz meiner Mutter war ich heilfroh über die geleistete Hilfe
Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist angekommen.
Endlich habe ich die Sicherheit, dass alles geregelt ist.