Wird ein Pflegegrad bewilligt, ist man dauerhaft auf
fremde Hilfe angewisen. Der Grad der Hilfebedürftigkeit
wird in 3 Pflegegrade unterteilt:

Pflegegrad II:
erheblich pflegebedürftig
Pflegegrad III:
Schwerpflegebedürftig
Pflegegrad IV:
Schwerstpflegebedürftig
Täglicher Hilfebedarf 90 Minuten 3 Stunden 5 Stunden

Haftung mit eigenem Vermögen. Und dem der Kinder

Sollte ein Pflegefall eintreten, sind die Zuzahlungen unter Umständen
so hoch, dass Sie die mühsam gesparten Rücklagen oder den Besitz
(Eigenheim) auffressen. Im schlimmsten Fall haften Kinder für Ihre
Eltern. Und das kann den finanziellen Ruin bedeuten, da das Sozialamt
Ihre Kinder zur Kasse bittet.

Kostenbeispiel für Pflegestufe II

So viel kostet
die Pflege*
Das zahlt die
gesetzliche
Pflegeversicherung
Das müssen Sie
selbst zahlen*
1.600,00 € 450,00 € 1.150,00 €
Pflegedienst 2.700,00 € 1.100,00 € 1.600,00 €
Pflegeheim 3.300,00 € 1.279,00 € 2.021,00 €

Terminvereinbarung

Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen
Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter:
06431 / 584 02 64 oder info@royal-versicherungsdienst.de

Ein großes Kompliment für die angenehme Beratung!
Wir sind überzeugte Royal-Kunden geworden.

Ich wusste bis dato nicht, dass meine Eltern bei Ihnen versichert sind. Nach dem schweren Treppensturz meiner Mutter war ich heilfroh über die geleistete Hilfe

Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist angekommen.
Endlich habe ich die Sicherheit, dass alles geregelt ist.

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Elzer Str. 2 - 4

65556 Limburg
Telefon: 06431 / 584 02 64
Telefax: 06431 / 584 02 65

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